Genitiv
Der Genitiv heißt auch 2. Fall oder Wesfall. Er dient z.B. dazu, eine Zugehörigkeit anzuzeigen.
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Merke:
- Nur männliche und sächliche Nomen haben im Genitiv die Endung s oder es.
- Beispiel: des Vaters
- Einige maskuline Nomen haben jedoch im Genitiv (und im Dativ und im Akkusativ) die Endung n bzw. en
Beispiele
- Maskuline Nomen mit Endung auf e:
- Beispiel: der Junge - des Jungen
- Maskuline Nomen mit Endung auf ent:
- Beispiel: der Assistent - des Assistenten
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Verwendung
- Der Genitiv zeigt eine Zugehörigkeit an
- Beispiel: Das Auto meines Vaters ...
- Die Genitivform folgt auch auf bestimmte Präpositionen, z.B. auf »anstelle«, »aufgrund« und »trotz«.
- Beispiel: Trotz des heftigen Regens gingen wir joggen.
Liste aller Fälle:
- :: Nomen (flektierbare Wortarten)
- :: Verb (flektierbare Wortarten)
- :: Adjektiv (flektierbare Wortarten)
- :: Pronomen (flektierbare Wortarten)
- :: Artikel (flektierbare Wortarten)
- :: Adverb (nicht flektierbare Wortarten)
- :: Präposition (nicht flektierbare Wortarten)
- :: Konjunktion (nicht flektierbare Wortarten)
- :: Interjektion (nicht flektierbare Wortarten)

